REACh-Verordnung (EG) 1907/2006
HAKAMA AG entwickelt und produziert Einzelkomponenten, Gehäuse und Baugruppen im Kundenauftrag, die vornehmlich aus metallischen Werkstoffen bestehen.
Wir haben von der REACh-Verordnung Kenntnis genommen und eine Überprüfung gemäss der Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (EG) 1907/2006 durchgeführt.
Die REACh-Verordnung unterscheidet u.a. nach Stoffen (substances) und Erzeugnissen (articles). Ein Stoff im Sinne der Verordnung ist ein chemisches Element. HAKAMA bearbeitet keinen Stoffe (substances), sondern stellt Erzeugnisse (articles) her. Ein Erzeugnis im Sinne der REACh-Verordnung ist ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in grösserem Masse als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
HAKAMA ist somit von der REACh-Verordnung nicht betroffen.
Unsere Zulieferanten wurden ebenfalls dahingehend informiert und um ihre Meldepflicht hinsichtlich der REACh-Verordnung gebeten.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Peter Probst selbstverständlich gerne zur Verfügung.

